Linksfraktion: Tabaksteuer statt Praxisgebühr

Datum 10.02.2006 19:09 | Thema: DEFAULT

Gestern beriet der Bundestag über einen Antrag der Linken, mit dem die Bestimmungen zur Erhebung der Praxisgebühr aus dem Fünften Sozialgesetzbuch gestrichen werden sollen. In einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf beklagte die Linksfraktion, dass die Praxisgebühr vor allem ärmere Bevölkerungsgruppen treffe, deren medizinische Grundversorgung schon bisher nicht mehr gewährleistet sei. Mit der Praxisgebühr sei erstmalig eine Eintrittsgebühr für den Zugang zu medizinischen Leistungen geschaffen worden, von denen Menschen mit geringem Einkommen "ausgegrenzt" würden. Zum Ausgleich für den Wegfall der Praxisgebühr schlägt die Linke Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt vor, die aus der Tabaksteuer finanziert werden sollen. Das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, die Zuweisungen des Bundes an die Gesetzliche Krankenversicherung schrittweise auf Null zurückzuführen, möchte sie damit revidieren. (Ärztezeitung)



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