Telematikstruktur

Datum 16.10.2018 19:08 | Thema: DEFAULT

Seit Mitte Februar ist unsere Praxis an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.

Deshalb ist es nur noch mögich, die neuen Gesundheitskarten ihrer Krankenkasse einzulesen. Bitte bringen sie zur Behandlung die neuen Gesundheitskarten , die sie von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bekommen haben mit. Die alten Karten können bez. des Datenschutzes nicht mehr eingelesen werden.

Bitte prüfen Sie Ihre Gesundheitskarten, da die KZV bzw. Ihre Krankenkassen kein "Ersatzverfahren" seit OKT.2018 mehr akzeptiert. 

Was heißt das:

Hat der Patient eine "alte Gesundheitskarte" die man mit der Telematik nicht einlesen konnte, haben wir eine Bestätigung von der KK angefrodert und die Daten eingetragen. Dies ist seit Okt. 2018 nicht mehr möglich. Möglich ist nur, das der Kassenpatient dann - wenn er binnen 10 Tagen nicht die neue Karte in der Praxis vorlegt- als privat gilt und eine Rechnung für die Behandlung erhält. Legt er die Karte in den 10 Tagen vor, müsste die Praxis wiederum die Rechnung stornieren und es auf die Krankenkasse eintrage. Da wir eh immer mehr Verwaltungsaufwand haben, haben wir uns entschlossen diesen Weg nicht mit zu gehen. Eine Behandlung / Kontrolle erfolgt nur noch, wenn die Karte einlesbar ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, aber sonst geht uns auf Kosten von diesem Verwaltungsakt wieder wertvolle Behandlungszeit verloren.

Desweiteren werden wir Briefe und Röntgenbilder an Kollegen oder auch an Patienten nur noch verschlüsselt über das Verschlüsselungsprogramm der KZV BW versenden.  

 

Ihr Paxis Team Dr. Gross/Schilling




Dieser Artikel stammt von Zahnarztpraxis Dr.Gross und Schilling
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