Ab dem 1. Januar 2007 gelten neue Festzuschüsse für Zahnersatz. Ein
entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus
dem November ist am Sonnabend im Bundesanzeiger erschienen. Der G-BA hat
damit eigenen Angaben zufolge die Zuschüsse den aktuellen Erfordernissen
der zahnärztlichen Versorgung angepasst. Beispielsweise zahlten die
Kassen künftig je nach Anzahl der Zähne, um die der Zahnersatz erweitert
wird, unterschiedlich hohe Beträge.
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