Sehr geehrte Patientinnen und Patienten

Datum 07.05.2020 18:01 | Thema: DEFAULT

 

 

Zahnärzte dürfen wieder uneingeschränkt behandeln!

 

 

 

mit Wirkungab 4. Mai 2020 hat die Landesregierung die seit Ostern geltenden Sonderbestimmungen für Zahnärzte in der Corona-Verordnung gestrichen!

 

         „Zahnärzte dürfen wieder uneingeschränkt praktizieren“

 

                       Unsere geänderten Sprechzeiten bleiben vorerst bis Ende Mai bestehen (s.u.)

 

Den vollständigen Artikel finden Sie in zm-online - hier der Link dazu>>>>>>>>

 

 

lg. Praxisteam Dr. Gross/Schilling




Dieser Artikel stammt von Zahnarztpraxis Dr.Gross und Schilling
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