Sehr geehrte Patienten/innen und Besucher/innen unserer Praxen
Ab 1. Februar besteht lt. Infektionsschutzgesetz nur noch für Patienten
eine Tragepflicht eines Mund- Nasenschutzes
beim Betreten von Arzt- und Zahnarztpraxen.
Für Patienten besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske,
die Angestellten, die behandeln, können diese oder einen med. Mund - Nasen - Schutz tragen.
Angestellte, die nicht mitbehandeln, brauchen nun keinen Mundschutz mehr zu tragen.
Stankd Jan. 2023