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Gesundheitspolitik : Schmidts Klassenkampf
30.11.2005 23:47 ( 1904 x gelesen )

29. November 2005 Mit einem alten Schlachtruf der Frauenbewegung auf den Lippen zieht Gesundheitsministerin Ulla Schmidt in den Kampf um die Neuordnung der Ärztehonorare: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Warum, so fragt die Sozialdemokratin, solle ein Privatpatient für die gleiche Behandlung mehr zahlen müssen als ein Kassenpatient? Schließlich sei ein Blinddarm ein Blinddarm.
Doch Vorsicht: Blinddarm ist nicht gleich Blinddarm, und gleicher Lohn ist nicht gleicher Lohn. Denn da, wo die Emanzen von einst das Lohnniveau der Frauen an das höhere der Männer angleichen wollten, denkt die Ministerin an eine Nivellierung der Ärztehonorare nach unten. Die daraus entstehenden Folgen sollte bedenken, wer Frau Schmidt dafür applaudiert, daß sie Schranken zwischen Behandlung erster Klasse, sprich: Privatpatient, und zweiter, sprich: Kassenpatient, einreißen will. Bessere Behandlung für weniger Geld - diese Gleichung ist noch selten aufgegangen.

Hausärzte stärken zu Lasten der Fachärzte

Schmidt hat die Debatte nicht zufällig vom Zaun gebrochen. Eine gute Ausgangsbasis dafür bietet ihr der Koalitionsvertrag, auch wenn die Union ihre Elternschaft für manche, von der Ministerin überinterpretierte Regelung heute lieber verbergen möchte, frei nach dem Motto "So hatten wir das nicht gemeint". Immerhin haben beide Parteien zur Ärztehonorierung erstaunlich viel aufgeschrieben. Allein das läßt erwarten, daß hier ernsthaft Korrekturen geplant sind. So wollen sie das Vergütungssystem der Kassenärzte fortentwickeln und vereinfachen, auch in der ambulanten Versorgung Behandlungen pauschal entgelten, Leistungen in Praxis und Klinik vergleichbar entlohnen und für Privatversicherte eine Behandlungspflicht zu "abgesenkten Gebührensätzen" festschreiben.

Mit dem Koalitionsvertrag hat die Gesundheitsministerin ein Instrument in der Hand, mit dem sie erreichen kann, was ihr die Union noch vor zwei Jahren verweigert hat: die Neuordnung des ambulanten ärztlichen Sektors. Darum geht es ihr, wenn sie davon spricht, die "ungerechte Zweiklassenmedizin" abzuschaffen. Sie nutzt das abgegriffene, aber populäre Klischee von den kürzeren Aufenthaltszeiten für Privatpatienten in überfüllten Wartezimmern, um ein lange gehegtes Ziel zu erreichen: den Ausstieg aus der heutigen Aufteilung der Versorgung in ambulante Haus- und Fachärzte und Krankenhaus. Schmidt will die Hausärzte stärken zu Lasten der Fachärzte.

Der Patient von wenigen Kassen gelenkt, zum Einheitstarif behandelt

Der Applaus von Sozialverbänden und großen Krankenkassen wie der Barmer Ersatzkasse zeigt, wohin die Reise geht: in ein Versorgungssystem, in dem der Patient von wenigen Kassen gelenkt und zum Einheitstarif vom Arzt behandelt wird. Wer das politisch will, sollte es klar aussprechen. Nur dann können sich die Bürger ein Bild machen. Geht es nach Schmidt, soll die fachärztliche Versorgung an Krankenhäuser oder medizinische Versorgungszentren verlagert werden. Das deutsche Unikum der "doppelten Facharztschiene" mit teils deckungsgleichen Angeboten in Praxen und Kliniken soll im wörtlichen Sinne vereinfacht werden.

Der Weg dahin führt über die Honorare, die für die Behandlung von Privatpatienten gesenkt werden. Namentlich erwähnt sind im Koalitionsvertrag die Beihilfeberechtigten. Das sind jene vier Millionen Beamte unter den acht Millionen Privatversicherten. Das hilft vor allem Bund und Ländern, die Millionen Euro Behandlungskosten sparen könnten. Die Kürzung der Honorare hilft aber auch der Privatversicherung, die darüber klagt, daß die Ärzte mit überhöhten Abrechnungen bei Privatpatienten die fehlenden Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgleichen. Diese Politik wird vor allem bei den niedergelassenen Fachärzten ins Kontor schlagen, zumal sie sich auch darauf einstellen müssen, aus dem gedeckelten Honorartopf der gesetzlichen Kassen weniger zu bekommen. Denn Schmidt will die hausärztliche Versorgung stärken, also den Hausärzten mehr Geld zukommen lassen.

Vor diesem Hintergrund ist nur folgerichtig, daß die große Koalition verhindern will, daß Ã„rzte schlechter zahlenden Kunden die Behandlung verweigern. Deshalb erwägen Union und SPD die Einführung einer Behandlungspflicht. Das zeigt, wieviel ihnen der "freie Beruf" des niedergelassenen Arztes noch wert ist. Der schon jetzt vielfach von Behörden regulierte und von Kassenärztlichen Vereinigungen gegängelte Freiberufler wird vollends zur Karikatur. Wäre es nicht einfacher, die Ärzte gleich bei der Kasse oder beim Staat anzustellen? Oder ist das das Ziel?

Ein neues Kapitel staatlicher Regulierung

Die Ärzte verlangen schon lange eine Neufassung ihrer Gebührenordnung (GOÄ) für die privatärztliche Abrechnung. Die heutige stammt aus den achtziger Jahren und deckt viele Leistungen nicht mehr ab. Die Folge sind Streitereien zwischen Ärzten, Patienten und Versicherungen über die Zulässigkeit der Abrechnung. Neben einer größeren Rechtssicherheit versprachen sie sich davon höhere Honorare bei der Privatabrechnung. Schließlich sind diese, anders als bei Rechtsanwälten, über Jahre nicht angepaßt worden. Wie man sieht, hat die alte und neue Ministerin die überfällige Anpassung nicht zufällig verweigert.

Die Koalition hat ein Einfallstor für eine weitreichende Veränderung der medizinischen Versorgung aufgestoßen. Statt Ärzten und Patienten die Freiheit zu geben, selber die Versorgungsstrukturen zu entwickeln, die ihnen nutzen, ob Einzel-, Gruppenpraxen oder medizinische Versorgungszentren, wird hier ein neues Kapitel staatlicher Regulierung aufgeschlagen. Das ist nicht gut, nicht für den Arzt und nicht für den Patienten. Am Ende dieses Weges steht als kleine Schwester der Bürgerversicherung die Bürgerversorgung, gewiß nicht zum Vorteil der Patienten.


Text: F.A.Z., 30.11.2005, Nr. 279 / Seite 11
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb


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