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DEFAULT : Verfassungsbedenken gegen Gesundheitsreform
12.12.2006 13:46 ( 4732 x gelesen )

Der Verwaltungsrechtler Rupert Scholz hat die Kritik von Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (beide CDU) an der geplanten Neuordnung der privaten Krankenversicherung unterstützt. Er halte aber auch die Insolvenzregelung für die gesetzlichen Krankenkassen für grundgesetzwidrig, sagte Scholz dem...

"Handelsblatt" (Dienstagausgabe). Scholz warnte: "Die Absicht der Koalition, die privaten Versicherungen zur Schaffung eines Basistarifs nach dem Modell der gesetzlichen Kassen zu zwingen, verändert deren auf Risikoausgleich und Kapitaldeckung basierendes Geschäftsmodell in verfassungswidriger Weise." Die Reform der privaten Krankenversicherung sei allerdings nicht der einzige verfassungswidrige Teil der Gesundheitsreform, sagte Scholz. Auch die Möglichkeit einer Insolvenz gesetzlicher Kassen bei Zahlungsunfähigkeit verstoße eklatanter gegen das Grundgesetz. "Die Kassen haben den staatlichen Auftrag, die Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten sicher zu stellen", betonte Scholz. Gerieten sie in eine finanzielle Schieflage, greife deshalb nach dem Sozialstaatsprinzip und wegen der Schutzpflicht des Staates für die Gesundheit der Bürger automatisch die staatliche Ausfallhaftung. Dies könne man nicht einfach per Gesetz ändern, sagte Scholz. (ddp)


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