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Fortbildung : Zwangsfortbildung
20.11.2005 17:10 ( 4962 x gelesen )

Die Politik hat der Ärzte- und Zahnärzteschaft eine "Zwangsfortbildung"
pro Jahr auferlegt.
Jeder Selbstständige Zahnarzt hat auf Verlangen der Kammern seine jährlichen Fortbildungspunkte (25) nachzuweisen.

Kann er es nicht, wird Ihm Honorar abgezogen....



Das sich Zahnärzte auch ohne Vorschriften fortbilden und fortgebildet haben sehen wir an der Anzahl der vielen Kollegen, die wir auf Fortbildungen treffen. Der "Deutsche"  benötigt wie in allen Bereichen ein  Regelwerk, sonst ist der typisch "Deusche" nicht zufrieden 

Mit der im Lebenslauf aufgeführten Übersich über meine persönlichen Fortbildungen möchte ich Sie nicht langweilen. Diese Auflistung erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sollen nur verdeutlichen, dass auch lange vor dieser im Jahr 2004 eingeführten Vorschrift sich Zahnärzte auf freiwilliger Basis und auf eigene Kosten fortgebildet haben. Und die, die es damals nicht wollten, machen es wegen einer Vorschrift sicherlich auch heute nicht!


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