Änderungen die alle Patienten ab 1.1.2027 betreffen
Neu ab 1. Januar 2027: Das ändert sich beim Zahnersatz
Mit dem neuen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das seit Sommer 2026 gilt, ändert sich für gesetzlich Versicherte zum 1. Januar 2027 etwas Wichtiges: Die Festzuschüsse der Krankenkassen für Zahnersatz werden um zehn Prozentpunkte abgesenkt. Damit liegen sie wieder auf dem Niveau von 2020.
Die neuen Festzuschüsse im Überblick
Ohne Bonusheft: 50 % statt bisher 60 %
Mit lückenlosem Bonusheft über 5 Jahre: 60 % statt bisher 70 %
Mit lückenlosem Bonusheft über 10 Jahre: 65 % statt bisher 75 %
Die Prozentangaben beziehen sich auf die Kosten der sogenannten Regelversorgung. Der Eigenanteil für Kronen, Brücken und Prothesen steigt dadurch spürbar.
Bonusheft: weiterhin wichtig
Das Bonusheft bleibt erhalten. Wer regelmäßig zur Kontrolle kommt, bekommt auch künftig 10 bzw. 15 Prozentpunkte mehr Zuschuss. Deshalb lohnt es sich, die jährliche Vorsorgeuntersuchung nicht zu verpassen. Auch die Zahnreinigung und Kontrolle in unserer Praxis helfen dabei, Zahnersatz möglichst lange zu vermeiden.
Härtefallregelung bleibt bestehen
Für Patienten mit geringem Einkommen bleibt die Härtefallregelung unverändert. Medizinisch notwendiger Zahnersatz in der Regelversorgung wird dann weiterhin vollständig von der Krankenkasse getragen.
Was Sie jetzt tun können
Nach unseren aktuellen Informationen ist für die Höhe des Zuschusses entscheidend, wann die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan bewilligt. Wird er noch bis zum 31. Dezember 2026 bewilligt, gilt der bisherige, höhere Festzuschuss. Eine Bewilligung ist sechs Monate lang gültig.
Wenn bei Ihnen Zahnersatz ansteht, sprechen Sie uns am besten bald an. So bleibt genug Zeit für Planung, Heil- und Kostenplan und die Bewilligung durch Ihre Krankenkasse.
Wir beraten Sie gerne persönlich in unseren Praxen in Böblingen und Ehningen.


